"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten,
dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach
den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Was das im einzelnen bedeutet, erklärt die Straßenverkehrsordnung.
Hier finden Sie Auszüge aus dem Waldgesetz für
Baden-Württemberg und die Verhaltensregeln fürs Fahren im
Wald, ausgearbeitet von der Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB).
Es passiert immer, wenn es nicht erwartet wird: ein
Unfall geschieht urplötzlich, und innerhalb weniger Sekunden
kann sich das Leben spürbar ändern. In dieser Situation
kommt es darauf an, Ruhe zu bewahren, nicht zu verzweifeln und klare
Gedanken zu fassen.